Ab dem 1. Oktober 2022 gilt auch bei uns die FFP2-Maskenpflicht
Liebe Patientinnen und Patienten, bitte beachten Sie, dass auch bei uns in der Praxis ab dem 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 aufgrund der behördlichen Anordnung eine FFP2-Maskepflicht für Patient*innen und Besucher*innen gilt.
Bleiben Sie gesund
Ihr Team B2